Legionellenprüfung

Gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung sind Besitzer von zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen verpflichtet, ihr Trinkwasser regelmäßig, d. h. mindestens alle drei Jahre, auf gesundheitsschädliche Legionellen zu überprüfen.

 

Mit dem SCHÜTZ Trinkwassertest unterstützen wir Sie umfassend beim Nachweis von Legionellenkonzentrationen in Ihrem Trinkwasser.

Gemeinsam mit unseren Partnern bieten wir Ihnen eine professionelle All-in-One-Lösung, mit der Sie allen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben gerecht werden.

Ist Ihre Liegenschaft prüfpflichtig?

Objekte mit folgenden Standards unterliegen der Trinkwasser-Prüfpflicht: 

  • mehr als zwei Wohneinheiten
  • Mieten Sie mindestens eine Einheit
  • Dusche oder Duschkopf vorhanden
  • Zentraler Trinkwassertank mit einem Fassungsvermögen von mehr als 400 Liter bzw
  • Mindestens 3 Liter Leitungsvolumen zwischen dem Auslauf des Trinkwasserspeichers und dem am weitesten entfernten Wasserauslauf im Haus, z.B. in einer Dachgeschosswohnung

Von der Trinkwasseruntersuchungspflicht ausgenommen sind Objekte, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser zählen nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, die keine Mietwohnungen auf dem Grundstück haben

Unsere Dienstleistungen in der Legionellenprüfung:

  1. Persönliche oder telefonische Erstberatung
  2. Identifizieren Sie geeignete Probenahmestellen
  3. Ausrüstung von Trinkwassersystemen mit Probenahmeventilen
  4. Inventar und technische Dokumente
  5. Erkennung von Zapfstellen
  6. Abtastintervall überwachen
  7. Probenahme durch zertifizierten Probenehmer nach Trinkwasserverordnung 2001 (DIN EN ISO 19458)
  8. Rechtzeitige und professionelle Lieferung an akkreditierte Labore
  9. Mikrobiologische Analyse durch ein akkreditiertes Labor (DIN EN ISO 17025)
  10. Ergebnisübertragung und Aufzeichnung
  11. Umfassende Empfehlungen, wenn positiv auf Legionellen
  12. Weisen Sie die Kosten für die Trinkwassergewinnung und -analyse auf Anfrage in den Nebenkostenabrechnungen zu

Haben wir Ihr Interesse geweckt ?