SCHÜTZ HEIZ- und Hausnebenkostenservice

Die Heizkosten im Griff wir Sorgen für Transparenz und Klarheit bei der Heizkostenabrechnung

Familienunternehmen mit

Über 35 Jahren Erfahrung

Heizkosten­abrechnung

Erhalten Sie eine genaue und zuverlässige Heizkostenabrechnung für Ihre Immobilie – schnell und einfach

Hausnebenkosten-abrechnung

Erhalten Sie eine professionell erstellte Nebenkostenabrechnung  für Ihre Immobilie

Messgeräteservice

Entdecken Sie unseren umfassenden Messgeräteservice, der es Ihnen ermöglicht, Geräte zu kaufen, warten zu lassen oder zu mieten.

Funkauslesung

Wir bietet Ihnen die automatische Zählerfernauslesung an basierend auf modernster Technologie.

Rauchwarnmelder

Schützen Sie Ihr Zuhause mit unserem zuverlässigen Rauchwarnmelder-Service – von der Installation bis zur regelmäßigen Wartung für Ihre Sicherheit

UVI

Hier erhalten Sie alle Informationen zur UVI unterjährliche Verbrauchsinformation sowie Tutorial Videos und Antworten auf häufig gestellte Fragen

UNSER Team

bietet Hausbesitzern und Hausverwaltungen bundesweit:

ERfahrung

Über 35 Jahre Erfahrung mit allen führenden Messtechniken und Anbietern

Persönlich

Persönliche Beratung bei allen Fragen rund um die Abrechnung

Individuell

Individuelle, maßgeschneiderte Lösungen

Fachpersonal

Hervorragendes Fachpersonal

 

ULRICH SCHÜTZ

ULRICH SCHÜTZ

Geschäftsführer

VOLKER GÖBEL

VOLKER GÖBEL

Serviceleiter

ISOLDE WEIDLICH-SCHÜTZ

ISOLDE WEIDLICH-SCHÜTZ

Abrechnung

MAXIMILIAN SCHÜTZ

MAXIMILIAN SCHÜTZ

IT + Funkexperte

Nachhaltigkeit

Da wir als Firma uns dessen bewusst sind dass wir nur einen Planeten haben steht bei uns Nachhaltigkeit an erster Stelle.

Aus diesem Grund kompensieren wir für jedes von uns eingebaute Gerät den CO Ausstoß der bei der Produktion entsteht.

Zusätzlich treiben wir die Elektrisierung unserer Fahrzeugflotte weiter voran und bei bereits bestehenden nicht Elektrofahrzeugen kompensieren wir den jährlichen CO2 Ausstoß.

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HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Wieso sind die Heizkosten höher als im Vorjahr, obwohl die Ablesewerte deutlich geringer waren?

Aus den Ablesewerten an den Heizkostenverteilern lässt sich keine Aussage über die tatsächlich angefallenen Heizkosten ableiten. Es handelt sich bei Heizkostenverteilern um ein sogenanntes Hilfsverfahren zur Aufteilung der angefallenen Heizkosten. Erst das Verhältnis eines Ablesewerts zum Gesamtanteil der Ablesewerte in einem Gebäude ermöglicht die Zuordnung des Kostenanteils. Auch wenn die Ablesewerte deutlich geringer waren als im Vorjahr, können die Kosten für die Heizungsanlage beispielsweise durch gestiegene Energiekosten (Öl, Gas, etc.) höher als im Vorjahr sein.

Wo finde ich in der Abrechnung meine abgelesenen Einheiten wieder?

Die auf den Geräten abgelesenen Einheiten finden Sie auf der Einzelabrechnung unter der Überschrift „Ablese-/Verbrauchswerte“ wieder.

Wie werden Restbestände an fossilen Energieträgern wie Heizöl bewertet?

Da nur die tatsächlich verbrauchten Kraftstoffkosten abgerechnet werden können (§ 7 Abs. 2 HKVO), hat der Bundesgerichtshof die Öffnungs- und Schlussbestände zur Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abrechnung gemacht (BGH-Urteil 23.11.1981 Az. VIII ZR 298/80).

Bei der Bewertung des Restbrennstoffwertes ist immer der Preis der letzten Heizöllieferung zu berücksichtigen. Sollte ausnahmsweise aufgrund großer Lagerbestände der Rest größer sein als die vorherige Lieferung, ist anteilig auch der Kraftstoffpreis der vorletzten Lieferung zu verwenden.

Welche Nebenkosten kann ich als Vermieter auf meine Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnung an meine Mieter weitergeben und welche nicht?

Gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) können folgende Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) auf Ihre Mieter umgelegt werden:Grundsteuer

  • Abwassergebühr
  • Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Warme Betriebskosten
  • Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss
  • Waschraum
  • Schornsteinfeger
  • Sonstige Betriebskosten

Nicht umlagefähige Nebenkosten sind:

  • Instandhaltung und -setzung (z.B. Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlagen, Erschließungskosten für die Kabelverlegung des Satelliten, Kosten für eine Heizungsreparatur)
  • Verwaltungsarbeit (z.B. Kosten für die Leistungen Ihrer Hausverwaltung)
Was und warum wird abgelesen?

Wir lesen alle Messgeräte ab, deren Ablesewerte für die Erstellung einer verbrauchsabhängige Heizkosten- und ggf. auch Wasserkostenabrechnung benötigt werden.

Das können Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler oder auch Kältezähler sein. Mit der Ablesung der Messgeräte und der Abrechnungserstellung hat uns die Hausverwaltung oder der Vermieter beauftragt.

Funk-Technologie (EED)

Wann sollten nur fernauslesbare Messgeräte eingesetzt werden?

Gemäß der Energieeffizienzrichtlinie (EED) dürfen ab dem 25. Oktober 2020 nur noch fernauslesbare Wärme- und Wasserzähler sowie Heizkostenverteiler eingebaut werden. Bis spätestens zum Januar 2027 müssen die sich aktuell im Bestand befindlichen nicht fernauslesbaren Messgeräte und Heizkostenverteiler ausgetauscht werden.

Welche Informationen/Details müssen laut EED in der Abrechnung enthalten sein?
  • Brennstoffmix
  • Aktuelle Energiepreise
  • Klimabereinigter Vorjahresverbrauch des Nutzers (Vorjahr)
  • CO2-Gehalt des genutzten Brennstoffes oder -mixes
  • Gesamt-Energiekosten
  • Klimabereinigter Vergleich zu einem genormten Durchschnittsnutzer
Was ist das Ziel der EED?

Das Hauptziel der EED ist es, den Energieverbrauch in Europa bis 2030 zu senken und damit einen wesentlichen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten. Dabei stehen das Energieeinsparpotenzial von Wohnräumen und das Verbrauchsverhalten der Bewohner im Fokus.

 

Insbesondere digitale und funkbasierte Verbrauchserfassungssysteme können Energieeinsparpotenziale erhöhen und den Wärme- und Wasserverbrauch optimieren.

Rauchwarnmelder

Wie und wo wird der Rauchmelder montiert?

Nach DIN 14676 wird der Rauchwarnmelder bei einer maximalen Raumhöhe von 6 m möglichst mittig direkt an die Decke geschraubt. Es ist wichtig, an Decken und Wänden einen Abstand von mindestens 50 cm zu umliegenden Möbeln einzuhalten. Küchentüren, Badezimmertüren, Druckluftleitungen für Klimaanlagen oder Heizungen, Deckenventilatoren und Haushaltsventilatoren müssen einen Abstand von mindestens 90 cm einhalten. Ein einzelner Rauchmelder kann eine Fläche von bis zu 60 Quadratmetern überwachen. Die einwandfreie Funktion des Rauchmelders ist bei Raumtemperaturen von 0°C bis 50°C gewährleistet.

Wie (oft) werden die Rauchmelder gewartet?

Wartungsprüfungen für funkbasierte Rauchwarnmelder werden jährlich mit Erstablesung zu einem Stichtag, in der Regel 31.12., durch eine Funkablesung durchgeführt. Da Rauchwarnmelder regelmäßig funktionale Selbsttests durchführen und aktuelle Statusinformationen per Funk an unser System senden, können wir deren Funktionsfähigkeit aus der Ferne überprüfen.

Der Zugang zur Wohnung ist nur erforderlich, wenn das Gerät aufgrund einer Störung oder Fehlermeldung (z. B. Batterie, Ausbau, Hardware) ausgetauscht werden muss oder nicht funkfähig ist.

Online-Portal

Ich habe mein Passwort vergessen oder meine E-Mail-Adresse hat sich geändert?

Sie können sich Ihr neues Passwort per E-Mail zusenden lassen lassen indem Sie auf den Button „Ich habe mein Passwort vergessen“ klicken.

Wieso wird mein Passwort bei der Anmeldung nicht akzeptiert?
  • Achten Sie auf die Groß- und Kleinschreibung. Prüfen Sie, ob die Feststelltaste aktiv ist.
  • Prüfen Sie bei Verwendung des Ziffernblocks, ob die NumLock Taste aktiv ist.
  • Haben Sie Ihr Passwort vor kurzem geändert und versehentlich das vorherige eingegeben?
  • Haben Sie eventuell bei der Passwortfestlegung Ziffern als Buchstabenersatz verwendet?
Wieso kann ich mich nicht anmelden?

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